So einfach kann Scheidung heute sein
Emotional ist eine Scheidung weiterhin schwierig. Die rechtliche Umsetzung muss das nicht sein. Es geht auch ohne Papierkrieg. Ganz ohne persönlichen Anwaltstermin. Schnell und unkompliziert. Zu den geringstmöglichen Kosten.
Rechtsanwalt Markus Chilcott
Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt seit 2006
"Meine Mitarbeiter und ich garantieren umfassendste Fachkunde und eine bestmögliche Betreuung im gesamten Scheidungsverfahren."
Ihre Vorteile:
Kostenlose Erstberatung am Telefon oder per Videokonferenz
Wir informieren Sie kostenlos, unverbindlich und auf Ihren konkreten Fall bezogen über die Voraussetzungen einer Ehescheidung, den Ablauf des Scheidungsverfahrens sowie den Versorgungsausgleich.
Hochspezialisierte Anwaltskanzlei
Wir beschäftigen uns unentwegt und jeden Tag mit dem Thema Ehescheidungen. Deswegein werden wir auch Ihre Scheidung mit großem Wissen und überlegener Erfahrung auf den Weg bringen und begleiten.
Größtmögliche Zeitersparnis für Sie
Es ist kein persönlicher Termin in unserer Kanzlei notwendig. Die durchgängige anwaltliche Betreuung erfolgt per Whatsapp, über Telefon oder per Videokonferenz. Deswegen können alle auftretenden Fragen auch sehr rasch geklärt werden. Auch müssen Sie bei uns nicht erst lange auf einen Besprechungstermin warten. Die Rücksprache mit einem anwaltlichen Ansprechpartner in der Kanzlei kann meist schon am Tag Ihrer Anfrage erfolgen.
Schnellstmögliche Durchführung des Scheidungsverfahrens
Sobald Sie uns alle notwendigen Informationen übermittelt haben, reichen wir den Scheidungsantrag zumeist noch an demselben Arbeitstag beim zuständigen Gericht ein. Bei jedem weiteren Verfahrensschritt werden wir immer sofort tätig, um so schnell wie möglich Ihre Scheidung zu erreichen.
Deutschlandweite Vertretung
Egal welches Gericht für Ihre Scheidung zuständig ist, wir reichen den Scheidungsantrag dort elektronisch für Sie ein. Der Scheidungstermin am Ende des Verfahrens, der nur eine formale und keine inhaltliche Bedeutung hat und deswegen zumeist auch nur 10 Minuten dauert, wird dann von einem von uns beauftragten Rechtsanwaltskollegen vor Ort übernommen.
Geringe Kosten
Wir berechnen Ihnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Wenn Sie die notwendigen Mittel nicht haben, beantragen wir für Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe. Wir bieten auch eine zinslose Ratenzahlung an - sprechen Sie uns einfach an.
Nutzen Sie unser Expertenwissen und fordern Sie jetzt gleich einen umgehenden Rückruf an, um Ihre persönliche kostenfreie Erstberatung zu erhalten!
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden. Versprochen.
Häufig gestellte Fragen zum Scheidungsverfahren
Was sind die Voraussetzungen einer Scheidung?
Einzige Voraussetzung für eine Ehescheidung ist, dass zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung die Trennung bereits mehr als 1 Jahr her ist. Dabei legt das Gericht bei einer einvernehmlichen Scheidung das von den Ehepartnern genannte Datum zugrunde und stellt keine Nachprüfung an.
Muss man für eine Trennung getrennte Wohnungen haben?
Nein. Auch in derselben Wohnung kann man getrennt leben.
Wie ist der Ablauf des Scheidungsverfahrens?
Am Anfang erstellen wir den Scheidungsantrag, der von uns bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird. Dieser Antrag wird dann vom Gericht Ihrem Noch-Ehepartner zugestellt. Wenn dieser keine Einwendungen gegen die Scheidung hat und die Ehezeit länger als drei Jahre ist, erhalten dann beide Ehegatten Selbstauskunftbögen für ihren Sozialversicherungsverlauf, damit das Gericht den Versorgungsausgleich berechnen kann. Danach bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.
Ist im Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt zwingend notwendig?
Ja. Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden; auch im Scheidungstermin ist ein Rechtsanwalt zwingend.
Gibt es die Möglichkeit eines gemeinsamen Rechtsanwalts?
Jein. Seit einigen Jahren gibt es bei einvernehmlichen Scheidungen die Möglichkeit, dass der Antragsgegner nicht anwaltlich vertreten sein muss. Viele Eheleute teilen sich dann zur Kostenersparnis die Gebühren des für den Scheidungsantragsteller tätigen Anwalts.
Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich?
Beim sogenannten Versorgunsgausgleich geht es um den Ausgleich von Anwartschaften für die Altersrente zwischen den Eheleuten. Der Versorgungsausgleich wird von Gericht bei mehr als 3 Jahren Ehezeit automatisch durchgeführt. Er kann aber unter Umständen auch auf Wunsch der Eheleute ausgeschlossen werden.
Was für Kosten entstehen im Scheidungsverfahren?
Die Kosten des Scheidungsverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Beide berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der wiederum vom aktuellen Einkommen der Ehepartner abhängt. Die für Ihren konkreten Fall anfallenden Kosten können wir Ihnen schon im Rahmen der Erstberatung nennen.
Was mache ich, wenn ich die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen kann ?
Wer über zu wenig Einkommen verfügt, die Kosten des Scheidungsverfahrens selber zu tragen, für den beantragen wir eine staatliche Hilfe - die Verfahrenskostenhilfe. Sie müssen dann nur mit unserer Hilfe eine Erklärung zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausfüllen, den wir - selbstverständlich elektronisch - für Sie beim Gericht einreichen.
Regelt das Gericht im Scheidungsverfahren automatisch Fragen zu einem möglichen Zugewinnausgleich, zu Unterhalt und/oder gemeinsamen Kindern?
Nein. Im Scheidungsverfahren geht es nur um die formale Aufhebung der Ehe. Strittige Fragen zu Vermögen, Unterhalt und Sorge- bzw. Umgangsrecht hinsichtlich gemeinsamer Kinder entscheidet das Gericht auf Antrag in gesonderten Verfahren (den sogenannten "Scheidungsfolgesachen").
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